Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich (Kopie)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Veranstaltungen von Eisenbahn-
Dienstleistungen-Prühs im In- und Ausland.
Soweit einem Angebot keine besonderen Vertragsbedingungen zu Grunde liegen, gelten ausschließlich
diese AGB.
2. Anmeldung (Kopie)
Die Anmeldung für die Veranstaltung erfolgt schriftlich (Post, Fax, Online oder E-Mail) bei der Firma Eisenbahn-
Dienstleistungen-Prühs. Diese Anmeldung ist verbindlich.
Für offen ausgeschriebene Seminare gilt zudem:
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres schriftlichen Eingangs berücksichtigt. Die Teilnehmer
erhalten bei fristgerechter Anmeldung eine schriftliche Bestätigung an die Privatadresse bzw. über die
anmeldende Stelle.
3. Zugangsvoraussetzungen (Kopie)
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Zugangsvoraussetzungen der Teilnehmer erfüllt
sind. Sollte eine Anmeldung unter falschen Voraussetzungen erfolgen, haftet die Firma Eisenbahn-
Dienstleistungen-Prühs nicht für daraus resultierende Schäden.
4. Gestaltung des Auftrages (Kopie)
4.1. Eisenbahn-Dienstleistungen-Prühs führt den Auftrag frei von Weisungen aus. Ein Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber wird dadurch nicht begründet.
4.2. Eisenbahn-Dienstleistungen-Prühs ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen selbst oder durch Beauftragung qualifizierter Netzwerkpartner zu erbringen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
4.3. Die Vertragspartner unterrichten sich gegenseitig über alle Umstände, die für den Auftrag und seine Ausführung bedeutsam sind.
4.4. Der Auftraggeber ist berechtigt den Veranstaltungs-Auftrag schriftlich zu stornieren. Eine Stornierung bis zu vier Wochen vor dem vereinbarten Termin ist für den Auftraggeber kostenfrei. Bei einer Stornierung
- bis zu zwei Wochen vorher sind 50 % des vereinbarten Honorars fällig - wenn der Auftraggeber keinen Ersatztermin benennt, der innerhalb der nächsten drei Monate stattfindet - und
- bis zu einer Woche vorher sind 75 % des vereinbarten Honorars fällig.
Bei einer Stornierung innerhalb einer Woche vor dem vereinbarten Termin ist das volle vereinbarte
Honorar fällig.
4.5. Maßgeblich ist der Eingang des Stornierungsschreibens bei Eisenbahn-Dienstleistungen-Prühs.
4.6. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall, entsprechend der Stornierungsregelung, zurückerstattet.
4.7. Ist Eisenbahn-Dienstleistungen-Prühs wegen Erkrankung oder aus anderem wichtigem Grund an der Durchführung des vereinbarten Trainings verhindert, werden die Vertragspartner, sofern möglich, einen Ersatztermin vereinbaren. Ist dies nicht möglich, ist der Auftraggeber berechtigt, das Seminar mit einem anderen Dozenten durchzuführen. In diesem Fall erhält Eisenbahn-Dienstleistungen-Prühs eine Ausfallentschädigung in Höhe von 25 % des vereinbarten Honorars.
5. Trainingsmaterialien und Urheberrechte (Kopie)
5.1. Die von Eisenbahn-Dienstleistungen-Prühs bereitgestellten Materialien (Handbücher und sonstige Texte, Tabellen, Grafiken, Folien, Auswertungsbögen, Text-, Video- und Audiodateien, Konzepte für Rollenspiele und sonstige Trainingsabläufe) unterliegen dem Urheberrecht. Sie werden den Teilnehmern ausschließlich zum eigenen Gebrauch überlassen. Weitere Nutzungsrechte werden nicht übertragen. Der Auftraggeber und die Teilnehmer sind insbesondere nicht berechtigt, die Materialien zu vervielfältigen, weiterzugeben und in eigenen Veranstaltungen zu verwenden. Nicht benötigte Materialien sind an Eisenbahn-Dienstleistungen-Prühs zurückzugeben.
5.2. Eisenbahn-Dienstleistungen-Prühs sichert dem Auftraggeber zu, dass die von ihm verwandten Materialien frei von Rechten Dritten sind, die einer Verwendung entgegenstehen. EisenbahnDienstleistungen-Prühs stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechter Dritter durch die Verwendung der von Eisenbahn-Dienstleistungen-Prühs bereitgestellten Materialien entstehen könnten.
5.3. Der Auftraggeber sichert Eisenbahn-Dienstleistungen-Prühs zu, dass die von ihm gegebenenfalls bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritten sind, die einer Verwendung entgegenstehen. Er stellt Eisenbahn-Dienstleistungen-Prühs von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechten Dritter durch die Verwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien entstehen könnten.
6. Werbung (Kopie)
Auftraggeber und Eisenbahn-Dienstleistungen-Prühs sind berechtigt, zu Werbezwecken, insbesondere zur Bewerbung des vereinbarten Trainings, auf ihre Zusammenarbeit im Rahmen des vereinbarten Trainings hinzuweisen.
7. Honorar und Kostenerstattung (Kopie)
Honorare und Kostenerstattungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Grundsätzlich ist der Rechnungsbetrag bei „offenen Seminaren“ bis zum Seminarbeginn fällig. Abweichungen können sich aus der jeweiligen Rechnungsstellung ergeben.
8. Konkurrenzklausel (Kopie)
Durch den Vertrag mit dem Auftraggeber wird Eisenbahn-Dienstleistungen-Prühs nicht daran gehindert, gleichartige Veranstaltungen für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter durchzuführen.
9. Haftung (Kopie)
Eisenbahn-Dienstleistungen-Prühs haftet für Schäden, die durch ihn oder durch von ihm beauftragte Dritte vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden.
10. Schlussklauseln (Kopie)
Eisenbahn-Dienstleistungen-Prühs wird die personenbezogenen Daten der Teilnehmer und die wirtschaftlichen Daten des Auftraggebers, die ihm durch die vereinbarte Veranstaltung bekannt werden, vertraulich und nach den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes behandeln. Das gilt auch nach Beendigung des Auftrages und nach Beendigung der Zusammenarbeit.
Beide Seiten sind verpflichtet, nach Beendigung der Zusammenarbeit die personenbezogenen und wirtschaftlichen Daten der anderen Seite unverzüglich zu löschen, sobald sie nicht mehr aus steuerlichen oder anderen gesetzlichen Gründen benötigt werden.
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Andere AGB wurden nicht vereinbart.
11. Zusätzliche Schlussklausel für Verträge mit ausländischen Auftraggebern: (Kopie)
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, ausschließlich der Geschäftssitz des Eisenbahn-Dienstleistungen-Prühs.